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Einleitung

Die Westpommersche Volkshochschule in Mierzyn verpflichtet sich, die Zugänglichkeit ihrer Website sicherzustellen, sodass die Website unter https://www.zul.org.pl für ein möglichst breites Publikum zugänglich ist – unabhängig von Umständen, Technologien oder individuellen Fähigkeiten – gemäß dem Gesetz vom 4. April 2019 über die digitale Barrierefreiheit von Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen sowie der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über die Barrierefreiheit von Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (ABl. EU L 327, 2016, S. 1).

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website der Westpommerschen Volkshochschule.

Die Website wurde nach den grundlegenden Anforderungen der WCAG 2.1 AA (Web Content Accessibility Guidelines) gestaltet.

Datum der Veröffentlichung der Website: 16.06.2025
Datum der letzten wesentlichen Aktualisierung: 16.06.2025

Die Website ist teilweise konform mit dem Gesetz über digitale Barrierefreiheit.

Mögliche Probleme:

Trotz aller Bemühungen kann es vorkommen, dass einige Inhalte nur eingeschränkt zugänglich sind, z. B.:

Videos

Für alle Videoinhalte wird ein vollständiges Transkript in einer separaten Datei zur Verfügung gestellt.

Feedback und Kontakt

Bei Problemen mit der Barrierefreiheit der Website kontaktieren Sie bitte: Angelika Felska – biuro@zul.org.pl
Telefonisch erreichen Sie uns unter: …………………… . Auf diesem Weg können Sie auch Anträge auf Zugang zu nicht barrierefreien Informationen oder Beschwerden zur Barrierefreiheit einreichen.

Verfahren:

Jede Person hat das Recht, die digitale Barrierefreiheit der Website, der mobilen Anwendung oder eines bestimmten Elements zu verlangen. Alternativ kann auch ein Zugang auf anderem Weg angefragt werden, z. B. durch Vorlesen eines Dokuments oder Beschreibung eines Videos ohne Audiodeskription. Der Antrag sollte Kontaktdaten enthalten, angeben, um welche Website oder App es geht, sowie die bevorzugte Kontaktmethode. Wird ein alternativer Zugang gewünscht, ist auch die bevorzugte Form anzugeben. Die öffentliche Stelle soll den Antrag unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen beantworten. Sollte dies nicht möglich sein, wird die antragstellende Person darüber informiert, wann die Erfüllung erfolgen kann – spätestens jedoch innerhalb von 2 Monaten. Wenn digitale Barrierefreiheit nicht möglich ist, kann ein alternativer Informationszugang vorgeschlagen werden. Bei Ablehnung des Antrags kann Beschwerde über die Barrierefreiheit der Website, mobilen Anwendung oder bestimmter Inhalte eingelegt werden. Nach Ausschöpfung des Verfahrens kann zusätzlich eine Beschwerde an den Bürgerbeauftragten unter https://bip.brpo.gov.pl/pl gerichtet werden.

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